© F - stock.adobe.com


Wer A sagt, muss auch B sagen                                                           

Die Bauabnahme für neu errichtete Trinkwasser-Installationen ergibt sich aus der Anforderung aus der Trinkwasserverordnung und ist grundsätzlich für in Betrieb zu nehmende Trinkwasseranlagen durchzuführen.

Diese beinhaltet nach VDI/DVGW 6023 folgende Anforderungen:
• Wesentliche Voraussetzung für die Bauabnahme ist eine Objektbesichtigung durch einen zertifizierten Sachverständigen.
• Dokumentenüberprüfung von Protokollen und Bestandsunterlagen zur Trinkwasseranlage.
• Mikrobiologische Überprüfung des Befüllwassers der Trinkwasseranlage nach den Vorgaben der Regel VDI/DVGW 6023.

Im Rahmen der Hygiene-Erstinspektion festgestellte hygienisch-technische Mängel an der Trinkwasseranlage sind vor dem erstmaligen Befüllen der Trinkwasser-Installation zu beseitigen. Dabei muss unmittelbar nach dem Befüllen der Trinkwasser-Installation zum Nachweis der einwandfreien Trinkwasserqualität an repräsentativen Entnahmestellen eine mikrobiologische Überprüfung des Trinkwassers nach dem Regelwerk VDI/DVGW 6023 erfolgen.

KONTAKT

CK INNOVATIVE GEBÄUDETECHNIK

Burgfriedenstraße 14
86316 Friedberg
Telefon: +49 (0) 821 430 61 51
Fax: +49 (0) 821 430 91 08
E-Mail: ck@ck-ig.de
Inhaber: Dipl.-Ing. (FH) Christian Kniele

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.